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Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird,
beachten Sie bitte unbedingt:

  • Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.
  • Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachten Sie die Formulierung „geliefert und montiert“ – die Montage muss separat (ohne „geliefert“) ausgewiesen sein um gefördert zu werden
  • Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden.
  • Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.
  • Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.
  • Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. Jänner bis 31. Dezember 2025 liegen.
  • Die Rechnung muss auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt sein.

Förderperiode 2024:

Die Einreichfrist für die Förderperiode 2024 ist bereits abgelaufen.

Sollte Ihr Antrag kurz vor oder nach Ende der Antragsfrist (28. Februar 2025) abgelehnt worden sein und der Ablehnungsgrund behebbar sein (bswp. die Arbeitskosten sind auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen worden), so haben Sie noch die Möglichkeit, eine Korrektur vorzunehmen.

Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Ablehnung können Sie die vollständigen und korrigierten Unterlagen einreichen.
Bitte beachten Sie: Korrekturen oder Nachreichungen sind ausschließlich für Anträge, die bis zum 28. Februar 2025 eingebracht wurden möglich. Die Frist für diese Nachreichung endet am 30. April 2025.

Nach dem 30. April 2025 sind keinerlei Nachreichungen oder Berechtigungen für die Förderperiode 2024 mehr möglich.

Wir bitten um Verständnis, dass nach diesem Zeitpunkt keine Korrekturen oder Nachreichungen für die Förderperiode 2024 mehr berücksichtigt werden können.

Beachten Sie bitte, dass die im ursprünglichen Antrag angegebene Förderbasis gemäß den geltenden Bestimmungen seitens der Buchhaltungsagentur des Bundes korrigiert werden kann.

Die vollständigen (nicht nur korrigierten) Unterlagen senden Sie bitte an: hwb2024@bhag.gv.at. Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail die Antrags-ID-Nummer an, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Die Antragseinbringung für durchgeführte Handwerksleistungen ab 01. Jänner 2025 kann ab 01. März 2025 erfolgen. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

In diesem Video wird Ihnen Schritt für Schritt gezeigt, wie Sie den Handwerkerbonus mit ID-Austria beantragen können.

Kurzbeschreibung Antragstellung mit ID Austria

In diesem Video wird Ihnen Schritt für Schritt gezeigt, wie Sie den Handwerkerbonus mit Amtlichem Lichtbildausweis beantragen können.

Kurzbeschreibung Antragstellung mit Amtlichem Lichtbildausweis

ID Austria Hintergrundbild
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Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

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Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

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Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.

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Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden. 

Gut zu wissen

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Bitte tragen Sie sich bei unserem Infoservice ein.