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Die Einreichfrist für Anträge der Förderperiode 2025 endete am 28. Februar 2026.

Die Frist für Nachreichungen wurde am 30. April 2026 offiziell beendet.

Beachten Sie bitte, dass die ursprünglichen Antrag angegebene Förderbasis gemäß den geltenden Bestimmungen seitens der Buchhaltungsagentur des Bundes korrigiert werden kann.
Nähere Informationen zur Nachreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Ablehnungsschreiben. Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Callcenter telefonisch unter der Nummer +43 50506 859333 zur Verfügung.
Das Callcenter ist Mo-Do von 08:00 bis 16:00 Uhr und Fr von 08:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

In diesem Video wird Ihnen Schritt für Schritt gezeigt, wie Sie den Handwerkerbonus mit ID-Austria beantragen können.

Kurzbeschreibung Antragstellung mit ID Austria

In diesem Video wird Ihnen Schritt für Schritt gezeigt, wie Sie den Handwerkerbonus mit Amtlichem Lichtbildausweis beantragen können.

Kurzbeschreibung Antragstellung mit Amtlichem Lichtbildausweis

ID Austria Hintergrundbild
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Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

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Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

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Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.

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Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und konnte bis 28.2.2026 hier beantragt werden. 

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