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Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird,
beachten Sie bitte unbedingt:

  • Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.
  • Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachten Sie die Formulierung „geliefert und montiert“ – die Montage muss separat (ohne „geliefert“) ausgewiesen sein um gefördert zu werden
  • Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden.
  • Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.
  • Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.
  • Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. Jänner bis 31. Dezember 2025 liegen.
  • Die Rechnung muss auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt sein.

Die Einreichfrist für Anträge der Förderperiode 2025 endete am 28. Februar 2026.
Sollte Ihr Antrag ab dem 02.02.2026 oder nach Ende der Antragsfrist abgelehnt worden sein und der Ablehnungsgrund behebbar sein (bspw. die Arbeitskosten sind auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen worden), so haben Sie noch die Möglichkeit, eine Korrektur vorzunehmen.

Bitte beachten Sie: Korrekturen oder Nachreichungen sind ausschließlich für Anträge, die bis zum 28. Februar 2026 24:00 Uhr eingebracht wurden, möglich.
Die Frist für diese Nachreichung endet am 30. April 2026. Nach dem 30. April sind keinerlei Nachreichungen oder Berichtigungen für die Förderperiode 2025 mehr möglich und können nicht mehr berücksichtigt werden. Diesbezüglich bitten wir um Ihr Verständnis.

Beachten Sie bitte, dass die ursprünglichen Antrag angegebene Förderbasis gemäß den geltenden Bestimmungen seitens der Buchhaltungsagentur des Bundes korrigiert werden kann.
Nähere Informationen zur Nachreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Ablehnungsschreiben. Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Callcenter telefonisch unter der Nummer +43 50506 859333 zur Verfügung.
Das Callcenter ist Mo-Do von 08:00 bis 16:00 Uhr und Fr von 08:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

In diesem Video wird Ihnen Schritt für Schritt gezeigt, wie Sie den Handwerkerbonus mit ID-Austria beantragen können.

Kurzbeschreibung Antragstellung mit ID Austria

In diesem Video wird Ihnen Schritt für Schritt gezeigt, wie Sie den Handwerkerbonus mit Amtlichem Lichtbildausweis beantragen können.

Kurzbeschreibung Antragstellung mit Amtlichem Lichtbildausweis

ID Austria Hintergrundbild
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Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

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Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

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Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.

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Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und konnte bis 28.2.2026 hier beantragt werden. 

Gut zu wissen